Karpe diem
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Kostenübersicht für Psychotherapie

 

Honorar/Behandlungskosten für Privatpersonen:

Als Selbstzahlerpraxis ist der Honorarbetrag für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie selbst zu tragen.

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel NICHT bzw. Fragen Sie im Vorfeld nach. Die Kostenübernahme erfolgt jedoch auf dem Gesamtstundenhonorar und nicht auf Teilzahlungen.
  • Privatversicherten bzw. Beihilfeberechtigten fragen Sie bitte ihre Kasse, um eine Kostenübernahme zu klären.

Sie erhalten selbstverständlich von mir einen Quitttungs-/Rechnungsbeleg.

 

 

Ab dem 01.09.2023

Erstgespräch umfasst ca. 50-80 Minuten mit Problemanalyse                                                  58,00 €


Therapie- /Coachinghonorar                                                                                                auf Anfrage

Bei Verlängerungen ab der 10. Minuten, anteilige Honorarkosten im 10 Min.-Takt

Studenten und Auszubildende mit Nachweis á 50 Min.                                                              60,00 €


Paarberatung á 75 Min.                                                                                                            130,00 €

Zusätzl. Kosten der Paarberatung: Problemanalyse anhand eines Anamnesebogens
außerhalb der Gesprächstherapie - einmalig                                                                             40,00 €


EMDR Sitzungen á 90 Min.                                                                                                        150,00 €


Die Honorarkosten sind für Neupatientin vorort per ec- oder Kreditkarte zu bezahlen. 

Darauffolgende Termine werden per Online-Rechnung abgerechnet.

Je nach Verfügbarkeit nehme ich eine/n Klientin/-en im vergünstigen sozial-solidarischen Honorar an. Bei Bedarf sprechen Sie mich bitte konkret hierzu an. ALLE PLÄTZE DERZEIT BELEGT! (Stand 08/23)

Die Rechnung/Quittung kann in Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie sollten jedoch einen Nachweis vom Arzt haben, dass dieser die Psychotherapie als Therapierelevant ansieht.